Rechtsprechung
LAG Hamm, 28.03.1984 - 2 Sa 16/84 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,19746) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter - …
Auszug aus LAG Hamm, 28.03.1984 - 2 Sa 16/84
Stellt das Arbeitsgericht auf Klage des Arbeitnehmers fest, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Arbeitgebers nicht rechtswirksam aufgelöst worden ist, so kann es auf entsprechenden Antrag den Arbeitgeber verurteilen, den Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsrechtsstreits weiterzubeschäftigen, falls dem nicht ausnahmsweise vorrangige Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (Abweichung vom BAG vom 26.05.1977 2 AZR 632/76 = BAGE 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).